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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4577
BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,4577)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,4577)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - 2 StR 311/88 (https://dejure.org/1988,4577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht - Erforderlichkeit eines Hinweises des Gerichts bezüglich der Zugrundelegung der "Vorverlagerung der kriminellen Tatplanung" im Urteil - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten und deren Bedeutung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1988, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Sie wäre, hierauf sei mit Blick auf den Angeklagten hingewiesen, im übrigen auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 2. Strafsenats - 2 StR 311/88 - vom 1. Juli 1988 (Bl. 4), auszugsweise abgedruckt in NStZ 1989, 220, mangels Beruhens der Entscheidung auf einem insoweit möglichen Rechtsfehler offensichtlich unbegründet gewesen.
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Eine solche besteht vielmehr grundsätzlich nur dort, wo - wie in den Fällen einer Änderung der Tatzeit, der Tatbeteiligten, des Tatopfers oder der Tathandlung - die Abweichung solche Tatsachen betrifft, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48, 49).
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 266/09

    Branntweinsteuerhinterziehung

    Im Hinblick auf die vorliegenden tatsächlichen Gesichtspunkte war eine aus entsprechender Anwendung von § 265 StPO folgende Hinweispflicht nicht gegeben (BGH StV 1988, 472, 473; NStZ 2000, 48 f.; siehe auch BGH, Urt. vom heutigen Tag - 1 StR 167/09).
  • BayObLG, 18.12.1992 - 1St RR 227/92

    Verurteilung; Strafgesetz; Tatsachen; Gesichtspunkt; Actio libera in causa;

    Solche Veränderungen des tatsächlichen Gesichtspunktes können Hinweispflichten auslösen, wenn die Abweichungen Tatsachen betreffen, in denen die Merkmale des gesetzlichen Straftatbestandes gefunden werden, die Abweichungen nicht außerhalb der tatbestandsmäßigen Handlung liegen (BGH StV 1988, 472 f.) und der Angeklagte dem Gang der Hauptverhandlung die veränderten tatsächlichen Umstände nicht entnehmen kann (BGHSt 28, 196/197; BGH NStZ 1981, 190/191; 1984, 422; StV 1991, 149/150; BayObLGSt 1991, 91; KMR-Paulus StPO § 265 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5270
BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88 (https://dejure.org/1988,5270)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1988 - 3 StR 222/88 (https://dejure.org/1988,5270)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 3 StR 222/88 (https://dejure.org/1988,5270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtnachholbarkeit einer Zeugenvereidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88
    Nach der Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung im Einverständnis der Prozeßbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO) ist von Amts wegen über die Vereidigung des Zeugen nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 59 ff. StPO zu entscheiden (vgl. BGHSt 1, 269, 272 ff.; BGH NStZ 1984, 179, 180).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88
    Nach der Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung im Einverständnis der Prozeßbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO) ist von Amts wegen über die Vereidigung des Zeugen nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 59 ff. StPO zu entscheiden (vgl. BGHSt 1, 269, 272 ff.; BGH NStZ 1984, 179, 180).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88
    Diesen Verfahrensverstoß kann der Angeklagte rügen, auch wenn er keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Auszug aus BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß sich das Urteil mit den Auswirkungen des vor der Tat genossenen Alkohols auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten in einer nachvollziehbaren, den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügenden Weise auseinandersetzen muß (vgl. z.B. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1-5, StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1-10; Hürxthal DRiZ 1988, 214 f.).
  • BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00

    Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung; Entscheidung über

    Aber selbst wenn die Verfahrensbeteiligten schlüssig auf die Vereidigung verzichtet haben sollten (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Vereidigung 1 m.w.N.), so fehlt es jedenfalls an einer eindeutigen Entscheidung des Vorsitzenden darüber, ob und aus welchen Gründen von der Vereidigung der Zeuginnen abgesehen werden sollte.
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